Ehrenordnung:
Präambel
Die Ehrung von Mitgliedern ist seit jeher eine der tragenden Säulen der Motivationsmöglichkeiten in Vereinen. Sie geschieht in aller Regel als sichtbares Zeichen der Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft oder besonderes Engagement.
Gemäß den entsprechend vorsorglichen Regelungen in § 5 der Satzung des „Turn- und Gesangvereins Roßwälden 1897 e.V. vom 24.03.2017 wird hiermit die nachfolgend im Einzelnen beschriebene Ehrenordnung erlassen.
§ 1
Verleihung der silbernen Ehrennadel
Die silberne Ehrennadel, in Verbindung mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
§ 2
Verleihung der goldenen Ehrennadel
Die goldene Ehrennadel in Verbindung mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
§3
Ehrung der 50 jährigen Mitgliedschaft
Dem Mitglied wird eine Ehrenurkunde verliehen, verbunden mit einer Ehrengabe
§4
Ehrung der 60 jährigen Mitgliedschaft
Dem Mitglied wird eine Ehrenurkunde verliehen, verbunden mit einer Ehrengabe
§ 5
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft, mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder (Nach §15 Satz 8 der Satzung Ernennung durch das Vorstandsteam)
§ 6
Verleihung einer Erinnerungsgabe
Eine Erinnerungsgabe, mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
§ 7
Verleihung von Ehrenurkunden
Ehrenurkunden werden verliehen an Mitglieder
§ 8
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden können ernannt werden
§ 9
Ehrungen durch Dritte
Ehrungen durch Dritte wie zum Beispiel den Bayerischen Landessportverband oder die Fachverbände bleiben von dieser Ehrenordnung unberücksichtigt.
§ 10
Beschlussfassung
Diese Ehrenordnung wurde von der Gesamtvorstandssitzung in der Mitgliederversammlung am 20.03.2019 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Unterschriften
*) Für die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft zählt das Eintrittsdatum – ungeachtet des Eintrittsalters
1) Während dieser Zeit muss sich das Mitglied mindestens 10 Jahre für den Verein (regelmäßige ganzjährige unbezahlte Organisation in- und ausserhalb der Abteilungen, Helferdienste etc. engagiert haben).
2) mindestens 10 Jahre
3) mindestens 20 Jahre, hier kann zwischen Tätigkeiten von 2-3 kummuliert werden
gültig ab Mitgliederversammlung vom 20.03.2019
Unsere Geschäftsstelle ist Mittwochs von 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
im Sitzungszimmer der Turnhalle
( Sportlereingang) geöffnet.
Zur Zeit b.a.w. im Homeoffice wegen Coronapandemie